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Kosten

Die Kosten für eine Therapie werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.

Es ist ausserdem möglich, Beiträge von der Zusatzversicherung zu erhalten oder die Kosten selbst zu übernehmen.

Stand Juli 2022

Grundversicherung

Ab 1. Juli 2022 sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie, die durch selbständig arbeitende Psychologinnen und Psychologen durchgeführt werden, zu übernehmen (Abzüglich Franchise / Selbstbehalt).

Dazu braucht es eine Anordnung durch einen Hausarzt, eine Psychiaterin oder einen Arzt der Pychosomatischen Medizin (siehe Link zum Formular). Die Anordnung ist für maximal 15 Sitzungen gültig, kann aber verlängert werden.

Word- und pdf-Formular zur Anordnung von Psychotherapie bei Ueli Müller

Zusatzversicherung

Weiterhin kann eine Kostenbeteiligung bei der Zusatzversicherung beantragt werden. Ich bin auf der Liste der hierfür zugelassenen Therapeuten. Erkundigen Sie sich bei ihrer Versicherung, welche Kostenbeiträge sie leistet (Da es sich um freiwillige Leistungen handelt, varieren diese von Versicherung zu Versicherung).

Eigene Kostenübernahme

Die Kosten können auch selbst getragen werden. Wie in den beiden anderen Fällen erfolgt die Rechnungsstellung durch die Ärztekasse.

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